5.2 Die Steuerverwaltung äussert in der Vernehmlassung die Auffassung, dass die beiden Schreiben vom 19. Dezember 2011 und vom 12. Dezember 2012 auch die Veranlagungsverjährung in Bezug auf die Steuerperioden 2006 bis 2009 unterbrochen hätten. Zwar würden sie sich nur auf die Veranlagungen 2004 und 2005 beziehen, die folgenden Steuerperioden seien