A. A.________ (Rekurrent) wurde im Jahr 1995 Opfer eines schweren Autounfalls und ist seither zu 100 % invalid. Im Jahr 2004 wurde ihm von einer Haftpflichtversicherung ein Betrag von rund CHF 1.0 Mio. als Akontozahlung an die zu erwartende Schadenersatzsumme ausbezahlt. Weil lange unklar blieb, wie diese Zahlung steuerlich behandelt werden muss, verzögerten sich die Steuerveranlagungen ab dem Steuerjahr 2004.