Weiter fällt auf, dass die (echte) Offerte vom 20. März 2015 für die Stahlplatten den Vermerk "Variante 3" aufweist (pag. 53). Es ist davon auszugehen, dass zu jenem Zeitpunkt zumindest noch zwei weitere Varianten offeriert wurden, deren Kosten der Steuerrekurskommission nicht offengelegt worden sind. Schliesslich ist auch nicht erwiesen, dass die nachträglich offerierte Holzvariante die vorherige Verbauung bloss gleichwertig ersetzt hätte.