Der Ersatz einer bestehenden Hangsicherung durch eine dauerhaftere Neukonstruktion führt daher zu einer Wertsteigerung. Dies ergibt sich auch aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts, in dem es um den Ersatz einer mit Cotoneaster bepflanzten Böschung durch terrassierte Stützmauern ging (VGE 100.2012.94 vom 21.5.2013, E. 4.2, publ. in StE 2013 B 25.6 Nr. 62).