-5- eine Holzwand, was auch die Rekurrenten in ihrer Stellungnahme vom 2. Januar 2017 sinngemäss einräumen: Sie argumentieren, dass der Staat ein Interesse an einer möglichst robusten Lösung haben sollte, weil dadurch in Zukunft weniger abziehbare Unterhaltskosten anfallen würden, was zu geringeren Steuerausfällen führe. Dabei übersehen die Rekurrenten, dass geringere Unterhaltskosten primär die finanzielle Lage der Grundeigentümer verbessern, ungeachtet der möglichen Steuerabzüge. Dementsprechend liegen laut Art. 1 Abs. 2 Bst.