E. Mit Schreiben vom 2. Januar 2017 haben die Rekurrenten zur Vernehmlassung Stellung genommen und an ihrem Rechtsbegehren festgehalten. Sie erachten die Argumentation der Steuerverwaltung als nicht stichhaltig. Entscheidend sei, dass die von ihnen gewählte Variante nicht teurer ausgefallen sei als eine Ersatzlösung mit Holz. F. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen. G. Nach entsprechender Aufforderung durch die Steuerrekurskommission haben die Rekurrenten am 21. Februar 2017 Fotos nachgereicht, welche die neu errichtete Böschungsverbauung aus Stein sowie die auf Nachbargrundstücken vorhandenen Stahl- bzw. Holzwände abbilden.