Es habe sich herausgestellt, dass die Holzvariante gleich viel gekostet hätte wie die verwirklichte Mauer aus Stein. Die Rekurrenten könnten nicht nachvollziehen, dass bei einem Ersatzbau aus Holz die gesamten Kosten als Liegenschaftsunterhalt akzeptiert würden, während bei der Steinvariante nur zwei Drittel abgezogen werden könnten. Die von der Steuerverwaltung dazu vorgebrachten Argumente seien fachlich falsch und in sich nicht schlüssig. So hätten das Fundament und die Drainage auch bei der Holzvariante abgebrochen und neu erstellt werden müssen. Zudem habe ihr Nachbar, der ein Jahr zuvor eine gleichartige