Eine habe den Einbau einer Wand aus Stahlplatten vorgesehen. Die Rekurrenten hätten sich jedoch für die zweite Variante entschieden, welche die Errichtung einer Stützmauer aus Jurakalkstein enthalten habe. Während des Einspracheverfahrens hätten sie durch den Gartenbauer eine zusätzliche Offerte ausfertigen lassen, diesmal für einen gleichwertigen Ersatzbau aus Holz. Es habe sich herausgestellt, dass die Holzvariante gleich viel gekostet hätte wie die verwirklichte Mauer aus Stein.