B. Dagegen erhoben die Rekurrenten am 27. August 2016 Einsprache (pag. 54), die von der Steuerverwaltung nach mehrfachem Schriftenwechsel mit (vordatierten) Einspracheentscheiden vom 21. November 2016 teilweise gutheissen wurde (pag. 77-74). Von den geltend gemachten Kosten für die Arbeiten an der Böschung akzeptierte die Steuerverwaltung nunmehr zwei Drittel als Liegenschaftsunterhalt. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 138'984.-- bei den kantonalen Steuern und auf CHF 158'176.-- bei der direkten Bundessteuer festgesetzt.