betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2015 den Akten entnommen: A. A.________ und B.________ (Rekurrenten) sind Eigentümer des Grundstücks D.________, Gbbl. Nr. 1________, worauf sich ein von ihnen selber bewohntes Einfamilienhaus befindet. Für diese Liegenschaft deklarierten sie in der Steuererklärung 2015 Unterhaltskosten von CHF 13'630.--, wovon CHF 10'216.-- auf den Ersatz einer Böschungsverbauung aus Holz durch eine solche aus Jurakalkstein entfielen (Akten Vorinstanz, pag. 35-34). Mit Verfügungen vom 19. August 2016 wurden die Rekurrenten von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region _____