2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission von total CHF 4'309.70 (einschliesslich der Kosten für den beauftragten Experten von CHF 1'309.70 und der Pau- - 12 - schalgebühr von CHF 3'000.--) werden der Rekurrentin anteilmässig im Betrag von CHF 2'155.-- zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.