Das Ausmass des Obsiegens wird auf 50 % festgesetzt. Die Verfahrenskosten in Höhe von total CHF 4'309.70 (bestehend aus einer Gerichtsgebühr in der Höhe von CHF 3'000.-- und Gutachterkosten in der Höhe von CHF 1'309.70) werden der Rekurrentin im Umfang des Unterliegens bzw. in Höhe von CHF 2'155.-- zur Bezahlung auferlegt und sind mit dem geleisteten Kostenvorschuss zu verrechnen.