5. Die übrigen Feststellungen und Schlüsse der Delegation geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Wegen der zusätzlich berücksichtigten Park- und Abstellplätze (siehe E. 4.2 hiervor) erhöht sich der amtliche Wert des Grundstücks H.________ Gbbl. Nr. 1.________ im Vergleich zur Empfehlung der Delegation um CHF 30'300.-- auf CHF 2'361'370.--. Dieser Wert liegt unter demjenigen des Einspracheentscheids von rund CHF 2.9 Mio., jedoch über den von der Rekurrentin sinngemäss beantragten rund CHF 1.8 Mio. Dementsprechend ist der Rekurs teilweise gutzuheissen.