Hierzu ist festzuhalten, dass die Ausführungen der Delegation zum Ertragswert lediglich dazu dienen, den von ihr beantragten amtlichen Wert von rund CHF 2.3 Mio. zu plausibilisieren; dies vor dem Hintergrund, dass die Rekurrentin, ausgehend von einem möglichen Ertrag von CHF 120'000.--, einen amtlichen Wert von weniger als CHF 1.9 Mio. als angemessen erachtet. Der tatsächliche