Auch trifft es zu, dass auf der Nordostseite eine Fläche von rund 100 m2 befestigt worden ist, die ebenfalls – zumindest teilweise – als Abstellplatz genützt werden kann. Zu welchen Konditionen diese Fläche vermietet wird, ist nicht bekannt. Anstatt die verschiedenen, unterschiedlich beschaffenen und gelegenen Abstellmöglichkeiten einzeln zu erfassen, erachtet es die Steuerrekurskommission auch aus verfahrensökonomischen Gründen als sachgerecht, im Aufnahmeprotokoll zwölf anstatt bis anhin fünf Parkplätze zu 15 m2 aufzunehmen. Dementsprechend ist die Fläche des Objekts Nr. 6 auf 180 m2 festzusetzen.