79) ist ersichtlich, dass die Garage 39.5 m2 misst und das benachbarte Labor 22.5 m2. Auf dem Aufnahmeprotokoll ist hingegen nur ein Raum von 63 m2 aufgeführt mit der Bezeichnung "Sitzungszimmer (Labor)". Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Schätzer aufgrund der ursprünglichen Absicht des Geschäftsführers, auch die Garage in Büroraum umzuwandeln, die Flächen zusammengefasst hat. Am Ergebnis ändert sich nichts. Das Aufnahmeprotokoll ist indes an die tatsächlich existierende Raumaufteilung anzupassen (Garage 40 m2, Labor 23 m2).