2. Schlussfolgerung Die Delegation beantragt, die Schätzung der Steuerverwaltung in vier Bereichen zu korrigieren: (1) Berücksichtigung grösserer Flächen beim Lagergebäude Nr. 10a, (2) Bewertung des zweiten und dritten Obergeschosses im Gebäude Nr. 10 als Wohnung anstatt als Büro, (3) Anpassung des Mietwertcodes von 59 auf 51 bei den übrigen Flächen in den Gebäuden Nr. 8 und 10 sowie (4) Verzicht auf die Bewertung der Photovoltaikanlage. Im Ergebnis resultiert ein amtlicher Wert von CHF 2'331'070.--. Die detaillierten Berechnungen (sofern sie vom Einspracheentscheid abweichen) können dem Anhang entnommen werden.