Es mag zutreffen, dass der ursprünglich angenommene Mietertrag von CHF 250'000.-- nicht ohne weiteres erzielt werden kann. Allerdings hat der Geschäftsführer den entsprechenden Mieterspiegel selber bei der Steuerverwaltung eingereicht. Auch scheint die finanzierende Bank die darin prognostizierten Mieterträge als realistisch eingeschätzt zu haben. Es besteht auch kein Grund zur Annahme, dass die aktuell leer stehenden Räumlichkeiten auf Dauer nicht vermietet werden können. Schliesslich geht aus den Unterlagen hervor, dass für die vom Geschäftsführer bewohnten Räume kein Mietertrag verbucht wird.