Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass ein Abbruch in absehbarer Zukunft nicht mehr zur Debatte steht. Bei der Ermittlung des Verkehrswerts, der dem bei einem Verkauf an einen unabhängigen Dritten mutmasslich erzielbaren Preis entspricht, kann daher auf den Ertragswert abgestellt werden, der sich aus den kapitalisierten Mieterträgen ergibt. Gemäss Mieterspiegel vom 15. Juli 2015 (pag. 28) beträgt der potentielle jährliche Mietertrag rund CHF 250'000.--. Die Steuerverwaltung hat unter Annahme eines Kapitalisierungssatzes von 6.5 % einen Ertragswert von rund CHF 3.8 Mio. errechnet.