-8- zumindest teilweise abzubrechen. Nachdem die Gemeinde von ihrem Vorhaben abgesehen hatte, erwarb die Rekurrentin in Kenntnis der Altlastenproblematik das Grundstück für CHF 600'000.-- (Kaufvertrag, pag. 40) und investierte nach eigenen Angaben rund CHF 960'000.-- für Renovations- und Ausbauarbeiten (Rekursbeilage 2, Bilanz per 31.12.2015, inkl. Förderbeiträge und Abschreibungen auf Renovation). Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass ein Abbruch in absehbarer Zukunft nicht mehr zur Debatte steht.