1.5. Land Im hier zu beurteilenden amtlichen Wert ist auch eine Fläche von 1'870 m2 Bauland enthalten. Im Gegensatz zu den Gebäuden hat die Steuerverwaltung an der Bewertung des Baulandes nichts geändert; der amtliche Wert beträgt weiterhin CHF 215'870.--, was pro m2 CHF 115.44 ausmacht. Daran ist festzuhalten, erweist sich doch die bisherige Bewertung nicht als offensichtlich unrichtig im Sinn von Art. 181 Abs. 4 des Steuergesetzes vom 21. Mai 2000 (StG; BSG 661.11). Es ist auch nicht einzusehen, weshalb der Wert des unbebauten Grundstückteils abgenommen haben sollte, nachdem die benachbarten Gebäude nicht mehr zur ________pro- duktion genutzt werden.