Der Geschäftsführer macht hierzu geltend, dass er nur das Dach für einen Betrag von CHF 1'440.--/Jahr vermiete (ursprünglich an die D.________ AG; später an die E.________ AG) und nicht Eigentümer der Photovoltaikanlage sei. Dementsprechend seien die Erträge aus der Elektrizitätserzeugung nicht ihm zuzurechnen. Die eingereichten Vertragsauszüge (Rekursbeilage 9) und die Debitorenbuchhaltung (Rekursbeilage 4) bestätigen diese Darstellung.