1.3. Wirtschaftliches Alter Auch das wirtschaftliche Alter ist im Verfahren vor der Steuerrekurskommission nicht substantiiert bestritten worden. Der Geschäftsführer hat lediglich in allgemeiner Weise auf das hohe ursprüngliche Alter der Liegenschaft verwiesen. Wie bei der Benotung verfügt die Steuerverwaltung auch bei der Festsetzung des wirtschaftlichen Alters über einen grossen Ermessensspielraum. Die Delegation erachtet diesen im vorliegenden Fall als eingehalten.