1.2. Benotung Der Geschäftsführer kritisiert die vom Schätzer erteilten Noten für Bauqualität, Komfortstufe und Geschäftslage als zu hoch, bleibt in der Begründung jedoch vage. Die Steuerverwaltung verfügt über einen beträchtlichen Ermessensspielraum, in den die Steuerrekurskommission in der Regel nicht eingreift. Die hier zu beurteilenden Noten werden von der Delegation als angemessen beurteilt. Für den als Wohnung genutzten Objektteil erachtet die Delegation eine Wohnlage- Note von 7 als angemessen (Teilnoten Aussicht und Besonnung je 8, Teilnoten Nachbarschaft und besondere Lage je 6).