Wenn die Flächen im zweiten Obergeschoss und im Dachgeschoss des Gebäudes Nr. 10 als Wohnung bewertet werden (297 m2) drängt sich auch eine Anpassung des Mietwertcodes für die übrigen bis anhin mit dem Code 59 versehenen Flächen auf. Denn von den verbleibenden 1'834 m2 sind nur gerade 120 m2 im ersten Obergeschoss des Gebäudes Nr. 10 für eine eigentliche Büronutzung geeignet. Die übrigen Flächen dienen überwiegend als Werkstatt, Lager und dergleichen. Aufgrund dieser Überlegungen erachtet die Steuerrekurskommission den vom Schätzer verwendeten Mietwert-Code 59 als nicht mehr angemessen. Stattdessen ist der Miet- wert-Code 51 einzusetzen.