Angesichts der modernen Küche und des grosszügigen Badezimmers geht die Delegation davon aus, dass die fraglichen Räumlichkeiten eher Wohn- denn Arbeitszwecken dienen, ungeachtet der zonenrechtlichen Zuordnung des Grundstücks. Gemäss dem Grundsatz, wonach zu bewerten ist, was vor Ort angetroffen wird, erscheint es daher folgerichtig, den erwähnten Objektteil nicht nach m2 mit dem Mietwertcode 59, sondern nach Raumeinheiten (RE) mit dem Mietwertcode 00 zu bewerten.