Beim Augenschein wurde festgestellt, dass das zweite und dritte Obergeschoss im Gebäude Nr. 10 (Objekt Nr. 2, Teilobjekt "Büro 2. OG/DG") vom Geschäftsführer hauptsächlich als Wohnung genutzt wird. Angesichts der modernen Küche und des grosszügigen Badezimmers geht die Delegation davon aus, dass die fraglichen Räumlichkeiten eher Wohn- denn Arbeitszwecken dienen, ungeachtet der zonenrechtlichen Zuordnung des Grundstücks.