Der Schätzer hat sämtliche Flächen in den Gebäuden Nr. 8 und Nr. 10 mit dem Mietwertcode 59 bewertet. Dieser passt grundsätzlich zu einer gemischten Büro- und Gewerbenutzung, allerdings wäre angesichts des überwiegend gewerblich geprägten Charakters der betroffenen Räume auch ein tieferer Mietwertcode in Frage gekommen (vgl. Tabelle 3.2 der Nichtlandwirtschaftliche Bewertungsnormen vom 11.8.1997 [abrufbar unter: Rubriken "Steuern / Steuererklärung / Amtlicher Wert"; fortan: Bewertungsnormen]).