1. Feststellungen 1.1. Raumaufnahme Im Rahmen der hier zu beurteilenden Neubewertung nach dem Ertragswert sind sämtliche Flächen erstmals festgestellt worden, denn für die zuvor angewandte Bewertung nach dem Realwert, die für Industriebauten vorgesehen ist, spielt die Fläche keine Rolle (vgl. Objektprotokoll "R", pag. 176 ff.). Die Flächen der Gebäude Nr. 8 und Nr. 10 sind vom Schätzer der Steuerverwaltung korrekt erhoben worden. Anders verhält es sich beim Lagergebäude Nr. 10a, dessen Objektteile "Lager offen" und "Lager" mit 100 m2 bzw. mit 65 m2 erfasst wurden.