E. Zur Abklärung der Verhältnisse ist am 27. April 2017 ein Augenschein durchgeführt worden. Die Delegation der Steuerrekurskommission (Delegation), bestehend aus deren Präsidenten, einem Sachverständigen und einem Gerichtsschreiber, hat in Anwesenheit des Geschäftsführers, eines Vertreters der Steuerverwaltung und einer Vertreterin der Gemeinde H.________ das zur Diskussion stehende Grundstück besichtigt. Die Delegation hat aufgrund des Augenscheins sowie anhand der vorhandenen Unterlagen den Sachverhalt überprüft. Das Protokoll des Augenscheins ist der Rekurrentin und der Steuerverwaltung mit Postaufgabe vom 11. Mai 2017 eröffnet worden.