Anstatt wie bis anhin nach dem Realwert, beruht die neue Schätzung auf dem Ertragswert. Gegen die Verfügung vom 16. November 2015 erhob die Rekurrentin mit Schreiben vom 27. November 2015 Einsprache (pag. 9 f.). Ohne einen weiteren Augenschein vorzunehmen, wies die Steuerverwaltung die Einsprache mit Entscheid vom 5. Oktober 2016 ab (pag. 1 ff.).