Dem ist entgegenzuhalten, dass der Wert der PVA auf ihrer Funktion als Energieproduktionsanlage resp. auf dem Ertragswert basiert. Dieser lässt die Funktion der PVA als Dacheindeckung unberücksichtigt. Damit ist die PVA als Dacheindeckung nicht zusätzlich in den Liegenschaftswert eingerechnet worden. Die Solarpaneele sind ohne Auswirkung auf den amtlichen Wert schlicht an die Stelle der Ziegel oder der Faserzementplatten getreten. Der Wert der PVA als Dacheindeckung ist somit auch nicht vom amtlichen Wert in Abzug zu bringen.