- 15 - E. 13.3. ff. erörtert, ergibt sich der massgebliche Vermögenswert einer Indach-PVA letztlich aus dem kapitalisierten durch die KEV langfristig gesicherten Ertrag. Der Vermögenswert einer zum Gebäude gehörenden Indach-PVA mit KEV ist deshalb anhand des kapitalisierten Ertragswerts zu bestimmen. Die Investitionskosten spielen dabei keine Rolle. Damit lässt sich aus dem Hinweis auf die gefallenen Investitionskosten nichts zugunsten der Rekurrenten ableiten.