12.4 Die Rekurrenten bringen weiter vor, dass die Anschaffungs- resp. Investitionskosten für PVA sich im Laufe weniger Jahre stark verändert hätten, womit der amtliche Wert älterer Anlagen wie der vorliegenden im Vergleich zum aktuellen Anschaffungspreis einer vergleichbaren Anlage viel zu hoch sei. Vorab ist dazu zu bemerken, dass im System der amtlichen Bewertung grundsätzlich kein direkter Zusammenhang zwischen der Investition und dem amtlichen Wert besteht (vgl. RKE 100 13 394 vom 15.12.2015, E.9, nicht publiziert) massgeblich ist nicht die Höhe der Investition, sondern der Marktwert des durch diese generierten Nutzens. Wie bereits hiervor in