Ist die PVA einmal auf dem Dach verbaut, ist sie in diesem Sinne auch nicht mehr als Teil des PVA-Marktes (noch nicht verbauter Anlagen), sondern als zur Liegenschaft gehörender Wert einzustufen, dessen Vermögenswert als Teil des Gebäudes sich primär aus dem Zusammenhang mit der Liegenschaft und dem für den Eigentümer der Liegenschaft generierten Nutzen, resp. dem Energieertrag ergibt. Es ist deshalb nicht zu beanstanden und entspricht auch allgemein anerkannten Schätzungsgrundsätzen, wenn der amtliche Wert einer Indach-PVA mit Blick auf diese Sachlage in erster Linie aufgrund des Ertragswerts und unter Hinzurechnung einer geringen Realwertpauschale ermittelt wird.