Preise der Anlagen stets stark in Bewegung waren und sind, besteht deshalb kaum ein massgeblicher Markt für gebrauchte PVA. Aus diesem Grund lässt sich auch kein verlässlicher, aussagekräftiger, marktpreisbasierter Verkehrswert ermitteln, der als Basis für den steuerlichen Vermögenswert von PVA geeignet wäre. Ist die PVA einmal auf dem Dach verbaut, ist sie in diesem Sinne auch nicht mehr als Teil des PVA-Marktes (noch nicht verbauter Anlagen), sondern als zur Liegenschaft gehörender Wert einzustufen, dessen Vermögenswert als Teil des Gebäudes sich primär aus dem Zusammenhang mit der Liegenschaft und dem für den Eigentümer der Liegenschaft generierten Nutzen, resp.