Da die Investitionskosten je nach Art und nach Erstellungszeitpunkt der Anlage recht stark differieren, wird der amtliche Wert von PVA basierend auf dem Ertragswert und stets als separater Objektteil ermittelt und in die Bewertung aufgenommen. Ausgangspunkt ist die Anlageleistung, die maximale jährliche Energieleistung der Anlage gemäss Angaben des Herstellers, kombiniert mit der für diese Anlage anzuwendenden Einspeisevergütung. Um der Abnahme der Leistung im Laufe der Zeit, der z.T. langen Wartezeit bis zur Auszahlung der KEV und der degressiven Ausgestaltung der KEV pauschal Rechnung zu tragen, wird der aufgrund der Maximalleistung errechnete Energieertrag um 50 % reduziert. Der