Zur Konkretisierung der Bewertungspraxis hat die kantonale Schatzungskommission dazu die Bewertungsnormen für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke erstellt (vgl. Art. 3 Abs. 1 ABD). Diese sogenannten nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen vom 11. August 1997 (einsehbar unter: , Menu "Steuersituationen > Wohneigentum / Liegenschaften > Amtlicher Wert > Normen zur nichtlandwirtschaftlichen Bewertung AN 99"; nachfolgend: Bewertungsnormen, abgerufen am 20.7.2020) berücksichtigen die oben erwähnten Faktoren in verschiedener Hinsicht.