Bei der Steuergesetzrevision 2019 ging es in erster Linie um die Senkung der Gewinnsteuerbelastung nach Ablehnung der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III. Da liegt es recht nahe, dass man die Steuervorlage 2019 nicht wegen massiver Opposition gewichtiger Interessengruppen gegen blosse Nebenpunkte, wie die Unterstellung der PVA unter die amtliche Bewertung, gefährden wollte.