8. Der Ortsgebrauch als letztes Kriterium der Bestandteilseigenschaft nach Art. 642 Abs. 2 ZGB ist gemäss Rechtsprechung und herrschender Lehre nur in Zweifelsfällen heranzuziehen (vgl. Arthur Meier-Hayoz, a.a.O., N. 36 ff. zu Art. 642 ZGB; Tuor/Schnyder/Schmid/Jungo, a.a.O., N. 7 zu § 98; Wolf/Wiegand, a.a.O., N. 21 ff. zu Art. 642, je mit Hinweisen). Da vorliegend betreffend die Bestandteilsqualität von Ziegeln resp. Dacheindeckungen keine Zweifel bestehen ist darauf nicht weiter einzugehen.