Die Rekurrenten haben aber keinen dementsprechenden Willen geäussert. Überdies ist zumindest bei PVA auf privaten Wohnbauten eine solche Verkaufsabsicht als unwahrscheinlich und im vorliegenden Zusammenhang eher als Schutzbehauptung zu werten. Dies weil nach 25 Jahren Gebrauchsdauer und mit Blick auf den dannzumal überhaupt noch