Da mit einer Demontage der PVA zwingend auch die Dacheindeckung entfernt werden muss, würde die Abtrennung resp. Entfernung der PVA, wie das Beispiel von Sturmschäden an der Dacheindeckung ohne weiteres aufzuzeigen vermag, ganz offensichtlich zu einer körperlichen Beschädigung der Gebäudehülle und damit des Hauses führen.