Auch diese bestehen ausnahmslos aus vorgefertigten Einzelteilen, die ohne Beschädigung der Tragkonstruktion des Daches entfernt, anderswo wieder montiert oder durch andere Ziegel oder Deckmaterialien einfach und mit (relativ) geringem zeitlichen und finanziellen Aufwand ersetzt werden können. Trotzdem stellen Ziegel ein Schulbeispiel für nur durch Schwerkraft mit der Hauptsache verbundene Bestandteile eines Hauses dar (vgl. Arthur Meier-Hayoz, a.a.O., N. 19 zu Art. 642 ZGB; Tuor/Schnyder/Schmid/- Jungo, a.a.O., N. 9 zu § 98; Wolf/Wiegand, a.a.O., N. 14 zu Art.