5.1 Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Indach-PVA. Die Photovoltaikpaneele (Solarpaneele) sind dabei in das Dach resp. die Dachfläche eingelassen und mit Hilfe von auf der Dachlattung verschraubten Haken mit dem Unterdach verbunden. Zusammen mit dem Eigengewicht der Paneele entsteht so eine körperliche Verbindung der PVA zur Dachkonstruktion, die für eine Qualifikation als Bestandteil ohne weiteres genügt.