F. In ihrer Vernehmlassung vom 30. Januar 2020 zur Rekurseingabe schliesst die Steuerverwaltung auf Abweisung der Begehren. In Ergänzung zum bereits im Einspracheentscheid vorgebrachten, weist sie u.a. darauf hin, dass das Verwaltungsgericht in zwei neueren Entscheiden auch betreffend Aufdach-PVA, die im Eigentum natürlicher Personen stehen, entschieden habe, dass diese nicht amtlich zu bewerten seien. Es habe sich dabei aber weder zu thermischen Solaranlagen noch zur Bewertung von Indach-PVA geäussert. Weshalb sich für diese nichts ableiten lasse.