E. Am 28. Oktober 2016 hat die Steuerrekurskommission das Verfahren sistiert, weil vergleichbare Fälle vor oberen Instanzen hängig waren. Nach Vorliegen der interessierenden Bundesgerichtsentscheide (BGE 2C_510/2017 und BGE 2C_511/2017 beide vom 16.9.2019), hat die Steuerrekurskommission die Sistierung vom 31. Oktober 2019 aufgehoben und das Verfahren fortgeführt.