Die von der Steuerverwaltung geltend gemachten Abbruch- oder Demontagekosten seien nicht ausschlaggebend. Die Dachkonstruktion sei vorliegend so konzipiert, dass die PVA mit geringem Aufwand, marginalen Kosten und ohne Beschädigung der Dachkonstruktion demontiert und andernorts wieder aufgebaut werden könne. Die Photovoltaikmodule seien je nur mit zwei Haken auf der Dachlattung befestigt und zur Dacheindeckung könnten an Stelle der Photovoltaikmodule auch Eternitplatten verwendet werden. Nach der Demontage der PVA könne das Dach für nicht einmal 10 % der Anlagekosten mit Eternitschiefern wieder eingedeckt werden.