-2- Zum Eigenmietwert hält sie fest, dass dieser erst im Zusammenhang mit der ordentlichen Veranlagungsverfügung betreffend die Einkommenssteuer angefochten werden könne, dass er aber gemäss den schätzungstechnischen Weisungen ohne die PVA berechnet worden sei. Die Sonnenkollektoren dienten der Warmwasseraufbereitung resp. der Heizungsunterstützung und seien als Ergänzung der Heizung im Eigenmietwert zu berücksichtigen.