Indach-PVA seien unzweifelhaft als Bestandteil des Grundstücks zu qualifizieren und damit amtlich zu bewerten. Sie bringt weiter vor, dass sogar die Rekurrenten selbst davon sprächen, dass bei einer Entfernung der PVA Abbruch- und Wiedermontagekosten entstehen würden und dass eine Neueindeckung des Daches notwendig würde. Die Argumentation, dass die Wasserdichtigkeit des Daches auch ohne Eindeckung gewährleistet sei und deshalb die Dacheindeckung nicht Bestandteil eines Gebäudes sei, könne nicht nachvollzogen werden. Würde dieser Argumentation gefolgt, wären alle Dacheindeckungen letztlich obsolet und auch nicht Bestandteil eines Gebäudes.