3.3 Der Rekurrent legt dazu eine Vereinbarung mit der D.________ AG vom 5. Februar 2008 vor (Bst. F). Darin wird dem Rekurrenten als Verwaltungsrat der D.________ AG das Recht eingeräumt, Mandate im Namen der D.________ AG anzunehmen. Diese Mandate können gemäss der Vereinbarung vom 5. Februar 2008 in erster Priorität die Tätigkeitsgebiete Organisationberatung, Treuhandfunktionen und Immobilienberatung beinhalten. Diese Vereinbarung betrifft insoweit das Innenverhältnis zwischen dem Rekurrenten und der D.________ AG. Betreffend das Aussenverhältnis (zwischen der D.________ AG und der E.________ AG) liegen verschiedene Rechnungen vor (Bst. C). Insgesamt hat die D._____